Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
07.02.2025: Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung
 
1. Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
 
2. Die Stadt Friedrichsdorf ist in folgende  16  Wahlbezirke eingeteilt:
 
Wahlbezirk        Abgrenzung des Wahlbezirks             Lage des Wahlraums
                                                                                     (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Wahlbezirk 1     Rathaus Friedrichsdorf                       Hugenottenstr. 55, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 2     Nachbarschaftstreff                            Am Eisspeicher 1-3, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 3     Grundschule                                       Hoher Weg 28, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 4     Grundschule                                       Hoher Weg 28, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 5     Kindertagesstätte Blumeninsel           Krokusweg 30, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 6     Grundschule                                       Dreieichstr. 24, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 7     Forum Friedrichsdorf                          Dreieichstr. 22, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 8     Kath. Gemeindezentrum                    Dürerweg 1, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 9     Kindertagesstätte Spieltraum             Teichmühlenweg 19, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 10   Kindertagesstätte Spatzennest          Rodheimer Str. 22, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 11   Turnhalle TV Burgholzhausen            Am Sauerborn 10, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 12   Alte Schule                                         Herrenhofstr. 1, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 13   Alte Schule                                         Herrenhofstr. 1, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 14   Grundschule                                       Landwehrstr. 6, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 15   Grundschule
                          (Betreuungszentrum)                         Landwehrstr. 6, 61381 Friedrichsdorf
Wahlbezirk 16   Kinderhaus Wirbelwind                      Marc-Aurel-Ring 42, 61381 Friedrichsdorf
 
Im folgenden allgemeinen Wahlbezirk wird die Wahl nach Altersgruppen und Geschlecht
durchgeführt (repräsentative Wahlstatistik); das Wahlgeheimnis wird auch hier unbedingt
gewahrt:
 
Wahlbezirk-Nr.  Bezeichnung des Wahlbezirks           Bezeichnung des Wahlraums
                                                                                     (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)
Wahlbezirk 10   Kindertagesstätte Spatzennest          Rodheimer Str. 22, 61381 Friedrichsdorf
 
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13.01.2025 bis
02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in
dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
 
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr in der
TSG-Sporthalle, Hugenottenstr. 58, 61381 Friedrichsdorf, und im Rathaus Friedrichsdorf in
den Räumen 101 (großer Sitzungssaal) und 505 (Sitzungsraum), Hugenottenstr. 55,
61381 Friedrichsdorf
, zusammen.
 
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren
Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
 
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
 
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes
einen Stimmzettel ausgehändigt.
 
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
 
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
 
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen
    Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,
    auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem
    Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
 
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie
    eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber
    der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die
    Kennzeichnung.
 
Der Wähler gibt
 
seine Erststimme in der Weise ab,
 
     dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis
     gesetztes Kreuz oder auf eine andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber
     sie gelten soll,
 
und seine Zweitstimme in der Weise,
 
     dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes
     Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem
besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine
Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
 
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit
das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
 
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein
ausgestellt ist,
 
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
    oder
b) durch Briefwahl
 
teilnehmen.
 
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und
seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem
unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle
zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei
der angegebenen Stelle abgegeben werden.
 
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine
Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig
(§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
 
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe
seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst
getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung,
die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder
Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt
der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
 
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt
auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten
oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der
Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
 
Friedrichsdorf, 03.02.2025 
 
Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf
 
 
Lars Keitel
Bürgermeister

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